Brillen
Wir führen Brillenfassungen und Sonnenbrillen von ganz preiswert bis zu internationalen Designermarken.
Dazu gehören: CARRERA, FOSSIL, HUGO BOSS, OAKLEY, Max Mara, Missoni, Polaroid, PORSCHE DESIGN, RAY-BAN, Rodenstock, SWISSFLEX eyewear, "switch-it", Tommy Hilfiger.
In unserem OnlineShop finden Sie eine kleine Auswahl unseres Angebotes und Sonderangebote für Brillen der alten Kollektion.
Sie können bei uns am Digitalfoto oder mit Kontaktlinsen (die Sie oder wir Ihnen aufsetzen) vergleichen, welches der verschiedenen Brillenmodelle Ihnen am besten steht.
Falls Sie sich unter den vielen Brillenfassungen nicht entscheiden können, geben wir Ihnen gern eine kleine Auswahl mit nach Hause.
Wir bekommen Ihre Brillengläser als runde Rohlinge geliefert, schleifen diese mit neuester Technik individuell abgestimmt, und montieren diese in die von Ihnen ausgewählte Brillenfassung. So dauert es von der Bestellung bis zur fertigen Brille nur 1 Tag bei Standardgläsern oder 4 bis 10 Tage bei Maßanfertigungen.
Sehr gern dürfen Sie uns in der offenen Werkstatt bei der Arbeit über die Schulter schauen. Hier können Sie beobachten, wie zum Beispiel Ihre Sonnenbrille mit Ihren Glaswerten gefertigt wird.
Zahlt die Krankenkasse etwas zur Brille dazu?
Diese Frage wird uns sehr häufig gestellt.
Daher möchten wir hier einige Regeln der gesetzlichen Krankenkassen erläutern. Die kompletten "Hilfsmittelrichtlinien zur Verordnungsfähigkeit von Sehhilfen" und die aktuellen "Festbeträge für Sehhilfen" finden Sie zum Beispiel auf der Website der AOK Plus. Sind Sie privat krankenversichert oder haben eine Brillenzusatzversicherung, schauen Sie bitte in Ihren Unterlagen nach.
Wir haben eine Krankenkassenzulassung
und sind Vertragspartner des BMI und
Vertragspartner des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig für Bildschirmarbeitsbrillen.
Das heißt, Rezepte über Brillen, Lupen, Kontaktlinsen usw. können wir mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Kinder von 0 bis 13 Jahren:
haben generell Anspruch auf ein Brillenglasrezept. Dieses stellt der Augenarzt nach erfolgter Untersuchung und Augenprüfung (Refraktion) aus. Im Vorschulalter bekommen Kinder aus Sicherheitsgründen generell Kunststoffgläser. Geht ein Glas verloren, zerkratzt oder zerbricht, dürfen wir als Optiker innerhalb von 3 Monaten nach dem Augenarztrezept ein Folgerezept zur Ersatzbeschaffung ausstellen. Die einfachen Brillengläser erhalten Kinder in diesem Fall kostenlos, bessere mit Zuzahlung. Zur Brillenfassung zahlt die Krankenkasse nichts dazu, diese Kosten trägt der Kunde selbst.
Kinder von 14 bis 18 Jahren:
Optiker oder Augenarzt dürfen ein Rezept ausstellen bei Änderung der Glaswerte.
Die einfachen Brillengläser erhalten Sie in diesem Fall kostenlos, bessere mit Zuzahlung. Zur Brillenfassung zahlt die Krankenkasse nichts dazu, diese Kosten trägt der Kunde selbst.
ab 18 Jahren:
Optiker oder Augenarzt dürfen ein Rezept ausstellen wenn der Fernwert +/- 6,25 Dipotrien oder der Zylinder ab 4,25 dpt beträgt oder der Unterschied beider Augen über 3 dpt beträgt.
Der Augenarzt darf ein Rezept ausstellen, wenn mit der Brille die Sehleistung des besseren Auges unter 30% liegt (Sehbehinderung).
Oder bei "funktioneller Einäugigkeit", wenn das schlechtere Auge nicht mehr als 20% Sehleistung erbringt (Visus < 0,2). In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie gut das bessere Auge sieht. Es werden hier aus Sicherheitsgründen Kunststoffgläser verordnet.
Die Höhe der Zuzahlung der Krankenkasse reicht von 19,- ¤ bis ca. 100,- ¤ pro Brillenglas, je nach Glasstärke und medizinischer Notwendigkeit (Tönung, Kantenfilter, Kunststoff, Bifokal, Gleitsicht usw.).
Sie können direkt ohne Termin zur Augenprüfung zu uns kommen.
Wir beraten Sie gerne über die auf Sie zutreffenden Möglichkeiten.